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1. Anmeldung und Vertragsabschluß
CultureDog ist Veranstalter von Stadt- und Kulturführungen
sowie Ausflugsfahrten mit Hund. Vertragspartner einer
solchen Veranstaltung sind der Vertragspartner/die
Vertragspartnerin, im Folgenden Kunde genannt, einerseits
und CultureDog andererseits. Mit seiner schriftlichen
oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese
Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte
Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich,
sobald die bestellte Leistung von CultureDog schriftlich,
per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt
wird.
2. Zahlung
Die Bezahlung der Leistung erfolgt im Anschluss an die
Veranstaltung in bar ohne jeden Abzug, auf Wunsch gegen
Aushändigung einer Quittung. Nach vorheriger Vereinbarung
mit CultureDog ist auch eine Rechnungstellung möglich.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus der Leistungsbeschreibung von CultureDog. Kurzfristig,
insbesondere am Wochenende und an Feiertagen, kann eine
Änderung z.B. des Beginns oder des Treffpunktes
einer Führung in persönlicher Absprache mit
dem CultureDog-Führer via Handy erfolgen. Auch
Umbuchungen (geänderter Termin bzw. geänderte
Uhrzeit) können in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit
bzw. Nicht-Verfügbarkeit des CultureDog-Führers
auf der Grundlage der vorgenannten Fristen mit Stornokosten
verbunden sein (vgl. Punkt 5). Der Wegfall einzelner
Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme
oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt,
die nicht von CultureDog zu vertreten sind. Sind der
Wegfall einzelner Leistungen durch CultureDog zu vertreten,
so hat CultureDog das Recht, diese Leistungen durch
gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. CultureDog
ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu
setzen. Gegebenenfalls wird CultureDog dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
4. Umbuchung
Nimmt der Kunde nach Buchung der Reise Änderungen
vor, wie Reisetermin, Reiseziel, usw., so kann CultureDog
Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen.
Bei Umbuchungen bis 15 Tage vor der Fahrt fällt
eine Bearbeitungsgebühr von _ 15,00 an. Bei Umbuchungen
nach dieser Frist beträgt die Bearbeitungsgebühr
20% des Reisepreises. Dies gilt nicht unbedingt für
kleinere Änderungswünsche. Es kann jederzeit
eine Ersatzperson gestellt werden, die für den
Kunden in den Vertrag eintritt. Der Kunde und die Ersatzperson
haften "gesamtschuldnerisch" für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
5. Wartezeit und Honorar bei ausgefallener
Führung / Honorar bei Verspätung der Gruppe
Der CultureDog-Führer ist verpflichtet, eine Wartezeit
von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung
einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen
und der Gästeführer hat gemäß der
vereinbarten Führungsdauer Anspruch auf das Honorar
in voller Höhe als Ausfallhonorar.
Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen
ihr und dem CultureDog-Führer vereinbart werden,
ob die Führung entsprechend gekürzt oder,
falls der CultureDog-Führer nicht anderen Verpflichtungen
nachkommen muss, die ursprünglich vereinbarte Dauer
der Führung eingehalten werden soll.
In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum,
der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen
Dauer der Führung zusammensetzt. Hiervon unberührt
bleibt die Möglichkeit des Kunden, einen geringeren
Ausfallschaden oder anderweitige Verdienstmöglichkeiten
des CultureDog-Führers nachzuweisen.
6. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei CultureDog. Der Rücktritt
muss schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er
einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom
Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine
angemessene Entschädigung – insbesondere
Ansprüche Dritter, d.h. Busunternehmer, Stadtführer
etc. - verlangen. CultureDog kann den Schaden konkret
berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten
Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt vom
30. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20 % des
Veranstaltungspreises vom 14. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn:
50 % des Veranstaltungspreises ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn
und bei Nichterscheinen der Gruppe: 100 % des Veranstaltungspreises.
7.
Rücktritt und Kündigung durch CultureDog
CultureDog kann in folgenden Fällen vom Vertrag
zurücktreten:
- bei Nichterreichen einer für Gruppenprogramme
ausgeschriebenen Teilnehmer/innenzahl zum vereinbarten
Termin. In diesem Fall gezahlte Beiträge werden
in voller Höhe zurückerstattet.
- bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer/innenzahl
einer für Einzelpersonen ausgeschriebenen Veranstaltung
zum vereinbarten Termin. In diesem Fall gezahlte Beiträge
werden in voller Höhe zurückerstattet.
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe
des Kunden die Durchführung der Veranstaltung,
ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist.
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe
des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund
der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit
nicht gewachsen ist.
- wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen
nicht einhält.
8. Haftung
CultureDog haftet als Veranstalter für die gewissenhafte
Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. CultureDog
haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen
anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge
anderer Anbieter, Museums- oder Ausstellungsbesuche,
Busfahrten usw.) und die in der Veranstaltungsbeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl.
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des
Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder
an die von ihm/ihr mitgeführten Hunde verursacht
wird.
9. Mitwirkungspflicht
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des
Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Der Kunde oder die Teilnehmer-/innen einer Gruppe
des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen
unverzüglich CultureDog mitzuteilen.
10. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für
die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung
gestellten Daten auch weiterhin von CultureDog für
die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte
weitergegeben.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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